Rechtsprechung
OLG Naumburg, 08.01.2001 - 4 U 152/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Anspruchs auf restlichen Werklohn für die Durchführung von Kanalisationsarbeiten; Erlöschen einer Werklohnforderung durch Aufrechnung mit einer Vertragsstrafe in eben dieser Höhe; Unterscheidung zwischen Einzelfristen und Vertragsfristen für die ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kann (öffentlicher) Auftraggeber Vertragsstrafe verlangen, auch wenn er keinen Schaden hat? (IBR 2002, 6)
Verfahrensgang
- LG Dessau, 29.08.2000 - 4 O 103/00
- OLG Naumburg, 08.01.2001 - 4 U 152/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.11.1991 - VII ZR 203/90
VOB/A: Rechtliche Bedeutung; Zuschlags- und Bindefrist
Auszug aus OLG Naumburg, 08.01.2001 - 4 U 152/00
Die mittelbare Rechtswirkung dieser Vorschrift, die vorliegend ausschließlich in Betracht käme (BGH, BauR 1992, 221, 222), führt jedoch nicht dazu, dem Beklagten nach Treu und Glauben die Berufung auf die Vertragsstrafe zu versagen.
- OLG Celle, 11.07.2002 - 22 U 190/01
Bau- und Architektenvertrag; Bauzeitverzögerung; Allgemeine Geschäftsbedingungen …
Zwar kann der öffentliche Auftraggeber nach Treu und Glauben gehindert sein, sich auf eine Vertragsstrafenvereinbarung zu berufen, wenn er nicht dargelegt hat, dass die Überschreitung der ausbedungenen Vertragsfrist erhebliche Nachteile verursachen konnte (OLG Jena, BauR 2001, 1446, 1447 mit Anm. Sienz, IBR 2002, 6).